6718
| www.starwars-hamburg.de | ||||||
| home | Kontakt | news | jobs | hotels & co. | Apotheken | firmen | gallery | | ||||||
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | Dinkhauser Kartonagen GmbHsiehe www.dinkhauser.com Firmenname : Dinkhauser Kartonagen GmbH Firmenbuchnummer : 134687w Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU38864608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Dinkhauser Kartonagen GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung FV Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger<2398> : Buchbinder Kartonagewarenerzeuger LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Reiseandenken LG Papierhandel<2023> : Einzelhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 15. Februar 2007GF: Paul Schäfer Detailhandel mit Reiseandenken. Erweiterung auf den Detailhandel mit Papier und Schreibwaren, lt.Verst.v.5.4.1960, 1-2675/1960. : seit: Freitag, 28. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Buchbinder- und Kartonagenwarenerzeuger gem.Par.1Abs.2 GewO. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Buchbinder- und Kartonagewaren Erzeugergewerbe gem.Par.1 Abs.2 Gewo. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Essacherstraße 11 6060 Hall in Tirol Telefon * : +43-(0)5223-5812-0;Fax * : +43-(0)5223-5812-18;mail : office@dinkhauser.at;web : http://www.dinkhauser.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Dinkhauser Kartonagen GmbHsiehe www.dinkhauser.com Firmenname : Dinkhauser Kartonagen GmbH Firmenbuchnummer : 134687w Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU38864608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Dinkhauser Kartonagen GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung FV Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger<2398> : Buchbinder Kartonagewarenerzeuger LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Reiseandenken LG Papierhandel<2023> : Einzelhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 15. Februar 2007GF: Paul Schäfer Detailhandel mit Reiseandenken. Erweiterung auf den Detailhandel mit Papier und Schreibwaren, lt.Verst.v.5.4.1960, 1-2675/1960. : seit: Freitag, 28. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Buchbinder- und Kartonagenwarenerzeuger gem.Par.1Abs.2 GewO. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Buchbinder- und Kartonagewaren Erzeugergewerbe gem.Par.1 Abs.2 Gewo. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer Josef-Dinkhauser-Strasse 1 6060 Hall in Tirol Telefon * : +43-(0)5223-5812-0;Fax * : +43-(0)5223-5812-18;mail : office@dinkhauser.at;web : http://www.dinkhauser.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Flatscher Gerhard - NETGRAF Webdesign & InternetserviceWEBDESIGN, HOMEPAGE, WEBSITE, INTERNET, SCREENDESIGN, PROGRAMMIERUNG, INTERNETSERVICE, HTML, PHP, JAVA, ANIMATIONEN, INTERNET-MARKETING, E-COMMERCE, INTERNET-DATENBANKEN, WWW, WEB Firmenname : Flatscher Gerhard Unternehmensbezeichnung : NETGRAF Webdesign & Internetservice Wir über uns : Der kompetente Partner für Ihren Internet-Auftritt. Gründungsjahr : 2005 Anzahl der Mitarbeiter : 2 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land UID-Nummer : ATU43425307 Allgemeine Geschäftsbedingungen : http://www.netgraf.at/agb.pdf Bankverbindung Bankinstitut : PSK Kontonummer : 92.174.748 BIC : OPSKATWW IBAN : AT406000000092174748 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Flatscher Gerhard Firmensitz : Hall in Tirol Unternehmensgegenstand : Erstellung von Internet-Präsentationen, Betrieb von Info-Webseiten, Werbegrafik Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Gerhard Flatscher Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer FV Audiovisions- und Filmindustrie<2436> : Filmproduktion, nicht öffentliche/öffentliche Aufführungen Gewerbeberechtigungen aufrecht Werbegrafik-Designer. : seit: Dienstag, 18. Jänner 1994GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Filmproduktion. : seit: Freitag, 04. März 1994GF: - Schulgasse 2 6060 Hall in Tirol Telefon * : 05223/43885;Mobil * : 0664 140 10 22;mail : gerhard.flatscher@netgraf.at;web : http://www.netgraf.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Magerle JohannDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Magerle Johann Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Magerle Johann Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer Gewerbeberechtigungen aufrecht Werbegrafik : seit: Donnerstag, 03. November 2005GF: - Sewerstraße 6b 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Senn Martina Mag. (FH)Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Senn Martina Mag. (FH) Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Senn Martina Mag. (FH) Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer Gewerbeberechtigungen aufrecht Werbegrafikdesignerin : seit: Montag, 03. November 2008GF: - Schlossergasse 3/Top 3 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Wirtenberger Christina - ZeichenWerk <br>design für visuelle kommunikationcorporate identity | designkonzepte | präsentationen | publikationen | webdesign | 3d-visualisierung | eventmarketing | multimedia | printmedien Firmenname : Wirtenberger Christina Unternehmensbezeichnung : ZeichenWerk <br>design für visuelle kommunikation Wir über uns : jeder kunde ist individuell und wünscht was originelles, persönliches oder einzigartiges. sie bringen uns ihren gedanken und wir erfassen diese idee und gestalten für sie das grafische layout. vor der Produktion beraten wir sie gerne persönlich oder analysieren ihre bestehende designkonzepte. Es muss nicht immer alles neu kreiert werden, manchmal genügt auch ein repräsentatives re-design. Gründungsjahr : 2004 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land UID-Nummer : ATU61127248 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Wirtenberger Christina Firmensitz : Hall und Tirol Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Christina Wirtenberger Blattlinie : Design für visuelle Kommunikation Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer Gewerbeberechtigungen ruhend Werbegrafikdesigner : seit: Donnerstag, 01. Juli 2004GF: - Salzburger Straße 33/Top 9 6060 Hall in Tirol Telefon * : +43 5223 424 14 44;Mobil * : +43 664 460 55 90;Fax * : +43 5223 424 14 13;mail : studio@zeichenwerk.com;web : http://www.zeichenwerk.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Kern & Partner KEGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kern & Partner KEG Firmenbuchnummer : 236068i Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kern & Partner KEG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Berater in Versicherungsangelegenheiten Versicherungsmakler Gewerbeberechtigungen aufrecht Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Z 76 GewO 1994 : seit: Dienstag, 24. Juni 2003GF: Wolfgang Kern Uferweg 10 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Aigner Hans-PeterDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Aigner Hans-Peter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Aigner Hans-Peter Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung LG Versicherungsagenten<4945> : Versicherungsagenten Gewerbeberechtigungen aufrecht Privatzimmervermittlung. : seit: Dienstag, 09. Oktober 2007GF: - Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen gem. § 94 Z. 75 GewO 1994 : seit: Freitag, 11. Juli 2003GF: - Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent gem. § 94 Z. 76 GewO 1994 : seit: Montag, 19. November 2001GF: - Kugelanger 11/Top 46 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- MPREIS Warenvertriebs GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH Firmenbuchnummer : 43603y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel LI Bäcker<2380> : LI Fleischer<2386> : Fleischer Gewerbeberechtigungen aufrecht H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: - S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem.§ 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung vvon Fahrausweisen inländischer und Ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: - Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: - Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: - H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: - Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: - Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: - Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: - Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: - FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: - Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: - Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Kaiser-Max-Straße 37 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- MPREIS Warenvertriebs GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH Firmenbuchnummer : 43603y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel LI Bäcker<2380> : LI Fleischer<2386> : Fleischer Gewerbeberechtigungen aufrecht H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: - S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem.§ 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung vvon Fahrausweisen inländischer und Ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: - Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: - Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: - H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: - Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: - Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: - Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: - Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: - FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: - Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: - Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Salzburger Straße 71 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- MPREIS Warenvertriebs GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH Firmenbuchnummer : 43603y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel LI Bäcker<2380> : LI Fleischer<2386> : Fleischer Gewerbeberechtigungen aufrecht H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: - S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem.§ 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung vvon Fahrausweisen inländischer und Ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: - Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: - Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: - H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: - Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: - Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: - Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: - Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: - FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: - Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: - Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Stadtgraben 1 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Krajnc Margit - GLOBO REISEN - Margit KrajncPLANUNG VON INDIVIDUALREISEN - FERNREISEN - VERANSTALTER VON KLEINGRUPPENREISEN - SPEZIALGEBIETE: FERNER OSTEN (INDONESIEN!) UND AFRIKA; Vermittlung aller Katalogreisen. Firmenname : Krajnc Margit Unternehmensbezeichnung : GLOBO REISEN - Margit Krajnc Wir über uns : individuell - persönlich - kompetent Gründungsjahr : 1997 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU43306007 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Krajnc Margit Firmensitz : Hall in Tirol Unternehmensgegenstand : Reisebüro Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung Gewerbeberechtigungen aufrecht Reisebuero gem.Par.124 Zif.14 Gewo 1994. : seit: Montag, 17. November 1997GF: - Eugenstraße 13 6060 Hall in Tirol Telefon * : 05223 - 560 200;Fax * : 05223 - 56020-16;mail : info@globoreisen.at;web : http://www.globoreisen.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Lampe Reisen GmbH & Co KGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Lampe Reisen GmbH & Co KG Firmenbuchnummer : 23715a Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Lampe Reisen GmbH & Co KG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung Gewerbeberechtigungen aufrecht Reisebuerogewerbe nach Par.208 Abs.1 Gew.O.1973. : seit: Mittwoch, 05. Februar 1986GF: Dietmar Pickelmann Oberer Stadtplatz 2 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- TUI AUSTRIA Holding GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : TUI AUSTRIA Holding GmbH Firmenbuchnummer : 227414h Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : TUI AUSTRIA Holding GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Freizeitbetriebe<2493> : Fremdenführer (reglementiertes Gewerbe gemäß § 108 GewO) FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung Gewerbeberechtigungen aufrecht Fremdenführer gem.Par.94 Zif.21 GewO 1994. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüro gem.Par.124 Zif.13 GewO 1994. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüro gemäß Par 208 (1) GewO 1973. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüro im Umfang des Par 208 Abs 1 GewO 1973. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebürogemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: - Schlossergasse 2 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Hosp GabrieleDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Hosp Gabriele Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hosp Gabriele Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Gastronomie<2444> : Bars Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO 1994, die Verabreichung von Speisen eingeschränkt auf Imbisse , in der Betriebsart BAR : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: - Stadtgraben 17a 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Kul YalcinDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kul Yalcin Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kul Yalcin Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Gastronomie<2444> : Bars Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen gem. § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO 1994, die Verabreichung von Speisen eingeschränkt auf Imbisse, in der Betriebsart Bar : seit: Freitag, 19. Dezember 2008GF: - Salvatorgasse 10 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Steinmayr Franz, jun.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Steinmayr Franz, jun. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Steinmayr Franz, jun. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Gastronomie<2444> : Bars Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.2-4 Gew.O.1973 in der Betriebsart Bar, Befristet bis 31.12.1985. Verla engerung der Befristung bis 30.6.1986 lt.Verst.V.8.4.1986,3-8299/11-A. Streichung der Befristung lt. Verst.V. 16.6.1986, 3-8299/ 12-A. : seit: Mittwoch, 11. September 1985GF: - Mustergasse 3 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Geier ManfredDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Geier Manfred Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Geier Manfred Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Gastronomie<2444> : Kantinen Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 142 Abs.1 Z 2-4 GewO 1994, in der Betriebsart Kantine : seit: Dienstag, 06. Februar 2001GF: - Essacherstraße 17 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Meraner Catering GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Meraner Catering GmbH Firmenbuchnummer : 57160i Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Meraner Catering GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Gastronomie<2444> : Kantinen LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstellen i.V.m. Gastgewerbe Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 189 Abs 1 Ziffer 2-4 der GewO 1973 in der Betriebsart Werkskantine : seit: Donnerstag, 29. Dezember 2005GF: - Gastgewerbe (Par.189 Abs.1 Z.2-4 GewO 1973) in derBetriebsart Werkskantine. : seit: Freitag, 02. Juli 1999GF: - Gastgewerbe gem. Par.142 Abs.1 Zif.2-4 Gewo 1994,in der Betriebsart Werkskantine : seit: Freitag, 07. Juli 1995GF: - Gastgewerbe gem. Par.142 Abs.1 Zif.2-4 Gewo 1994,in der Betriebsart Werkskantine. : seit: Dienstag, 07. Juni 1994GF: - Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.2-4 Gew.O.1973, in der Betriebsart Werkskantine. : seit: Freitag, 25. September 1992GF: Matthias Meraner Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 09. April 1992GF: Matthias Meraner Verb.G. Trafik. : seit: -GF: - Innsbrucker Straße 51, Tiroler Röhren- u . Metallwerke AG. 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Brötz MichaelDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Brötz Michael Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Brötz Michael Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Zeichenbüros Gewerbeberechtigungen aufrecht Zeichenbüro (Anfertigung technischer Zeichnungen aufgrund inhaltlich bereits vollständig vorgegebener Entwürfe) : seit: Dienstag, 10. März 2009GF: - Amtsbachgasse 7c/Top 10 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Norz AngelikaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Norz Angelika Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Norz Angelika Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Zeichenbüros Gewerbeberechtigungen aufrecht ANFERTIGUNG VON ZEICHNUNGEN NACH VORGABE VON BAUMEISTERN, ZIVILINGENIEUREN UND ARCHITEKTEN. : seit: Freitag, 28. Jänner 1994GF: - Gerbergasse 10 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Elektrotechnik Strimitzer OEGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Elektrotechnik Strimitzer OEG Firmenbuchnummer : 165693t Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Elektrotechnik Strimitzer OEG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Elektro- und Alarmanlagentechnik<2377> : Elektrotechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Elektrotechniker gem.Par.127 Zif.7 Gewo 1994. : seit: Montag, 02. März 1998GF: Herbert Schild Innsbrucker Straße 23 A 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Anker GiselaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Anker Gisela Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Anker Gisela Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Bäder<2455> : Solarium Gewerbeberechtigungen aufrecht Betrieb eines Solariums. : seit: Dienstag, 01. März 2005GF: - Kaiser-Max-Straße 39 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Tirler HubertDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Tirler Hubert Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Tirler Hubert Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Bäder<2455> : Solarium LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Elektrowaren (Weißware, elektrotechnische Artikel) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handel gem.Par.126 Zif.14 Gew.O.1973. : seit: Freitag, 30. Juli 1993GF: - Betrieb eines Solariums. : seit: Montag, 22. August 1988GF: - Stadtgraben 2 6060 Hall in Tirol Telefon * : 05224 53796;Fax * : 05224 537964;mail : hubert.tirler@A1.net;web : ----------------------------------------------------------------------------- Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbH Firmenbuchnummer : 147261k Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Bäder<2455> : Freibad FG Freizeitbetriebe<2493> : Betrieb von Campingplätzen FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Garagen Immobilienverwalter<3166> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Einzelhandel Handel mit Elektroinstallationsmaterial LI Metalldesign, Oberflächentechnik und Guss<2379> : Metalldrücker Gewerbeberechtigungen aufrecht Betrieb einer nicht zu Heilzwecken dienenden Badeanlage. : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe). : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: Mag. Christian Holzknecht Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gemäß Par 94 Ziffer 35 GewO 1994, eingeschränkt auf Immobilienverwalter und Bauträger. Nunmehr Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gem. § 94 Z 35 GewO 1994, eingeschränkt auf Immobilienverwalter lt. Verst. vom 25.11.2008, rk ab 13.11.2008! : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: DI (FH) Nicolas Amstutz Handel (Par.124 Z.10 Gewo 1994) beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 07. Mai 1998GF: Mag. Christian Holzknecht Garagierungsgewerbe. : seit: Dienstag, 09. Dezember 1997GF: - Metalldruecker (Par.94 Z.19 Gewo 1994). : seit: Donnerstag, 10. Juli 1997GF: Andreas Ablinger Betrieb eines Campingplatzes. : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger Garagierungsgewerbe. : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger Handel mit elektrischen Artikeln. Nunmehr Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) lt. Verst. vom 29.06.2006, rk ab 23.06.2006! : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Mag. Christian Holzknecht Scheidensteinstraße 24 6060 Hall in Tirol Telefon * : 05223 58550;Fax * : 05223 57731;mail : office@stw-hall.at;web : http://www.stadtwerkehall.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Schwar JohannDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Schwar Johann Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schwar Johann Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Tankstellen FG Gastronomie<2444> : Kioske, Würstelstände, Automatenausschank, Stehbuffet LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Einzelhandel i.V.m. einer Tankstelle Gewerbeberechtigungen aufrecht Imbiszstand gem.Par.143 Zif.7 GewO 1994. : seit: Dienstag, 20. Oktober 1998GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel mit Suesswaren, Getraenken aller Art sowie Vor verpackt Angeliefertem Speiseeis. : seit: Mittwoch, 13. Mai 1987GF: - Gewerbe zum Betrieb von Tankstellen (Verkauf von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen) gem.Par.103 Abs.1 Li t.C) Ziff.,4 Gew.O.1973). : seit: Freitag, 19. Oktober 1984GF: - Pfannhausstraße 14 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Triendl Werner - TRIENDL-EDVDATENBANKANWENDUNGEN MIT VISUAL FOXPRO, ABRECHNUNGSPROGRAMM FüR TAXIUNTERNEHMEN, KRANKENTRANSPORTE, ERSTELLUNG VON HOMEPAGES, INDIVIDUALSOFTWARE FüR ALLE BEREICHE, ... Firmenname : Triendl Werner Unternehmensbezeichnung : TRIENDL-EDV Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Allgemeine Geschäftsbedingungen : " target : "_blank"> Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Triendl Werner Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Immobilienverwalter<3166> : Computer u. Informationstechnologie LG Handel mit Maschinen, Computersystemen<2044> : Handel mit Computern und Bürosystemen Gewerbeberechtigungen aufrecht Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik gem. Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.2 Gew.O.1973. : seit: Freitag, 17. Mai 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit EDV-Geraeten im Bueromaschinen bereich. : seit: Freitag, 17. Mai 1991GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Immobilientreuhaender gem.Par.127 Zif.15 Gewo 1994, eingeschraenkt auf die Immobilienverwaltung. : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Aichatfeld 27 6060 Hall in Tirol Telefon * : 05223/41229 ;Fax * : 05223/41229 ;mail : edv@triendl.at ;web : http://www.triendl.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damitDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damit Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damit Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Textilhandel<2013> : Einzelhandel Meterware, Wirk-, Strick- und Kurzware, Kleinware Gewerbeberechtigungen aufrecht Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994. : seit: Freitag, 08. Dezember 1995GF: Leopoldine Mayr Pfarrplatz 1 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Kindl KlausDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kindl Klaus Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kindl Klaus Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Sonstige Einzelhändler mit Parfumerie/Wasch/Haushaltsartikel LG Textilhandel<2013> : Baby- und Kinderbekleidung Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion Meterware, Wirk-, Strick- und Kurzware, Kleinware Tiroler Moderunde Gewerbeberechtigungen aufrecht Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel mit Textil-, Kurz- und Wirkwaren sowie mit Par fumerie-, Wasch- undHaushaltsartikeln. : seit: Montag, 12. August 1985GF: - Agramgasse 4 6060 Hall in Tirol ----------------------------------------------------------------------------- Pankratz PeterDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Pankratz Peter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Pankratz Peter Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Großhandel mit Parfumerie-, Wasch- und Haushaltsartikeln Sonstige Einzelhändler mit Parfumerie/Wasch/Haushaltsartikel Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Gross- und Einzelhandel mit Wachswaren. : seit: Dienstag, 09. April 1996GF: - Löfflerweg 22 B 6060 Hall in Tirol -----------------------------------------------------------------------------
|
||||||
| Impressum  | Sitemap | Contact |