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Dinkhauser Kartonagen GmbH


siehe www.dinkhauser.com
Firmenname : Dinkhauser Kartonagen GmbH
Firmenbuchnummer : 134687w
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU38864608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Dinkhauser Kartonagen GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
FV Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger<2398> : Buchbinder Kartonagewarenerzeuger
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Reiseandenken
LG Papierhandel<2023> : Einzelhandel


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 15. Februar 2007GF: Paul Schäfer
Detailhandel mit Reiseandenken. Erweiterung auf den Detailhandel mit Papier und Schreibwaren, lt.Verst.v.5.4.1960, 1-2675/1960. : seit: Freitag, 28. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Buchbinder- und Kartonagenwarenerzeuger gem.Par.1Abs.2 GewO. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Buchbinder- und Kartonagewaren Erzeugergewerbe gem.Par.1 Abs.2 Gewo. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Essacherstraße 11
6060 Hall in Tirol
Telefon * : +43-(0)5223-5812-0;Fax * : +43-(0)5223-5812-18;mail : office@dinkhauser.at;web : http://www.dinkhauser.com/
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Dinkhauser Kartonagen GmbH


siehe www.dinkhauser.com
Firmenname : Dinkhauser Kartonagen GmbH
Firmenbuchnummer : 134687w
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU38864608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Dinkhauser Kartonagen GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
FV Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger<2398> : Buchbinder Kartonagewarenerzeuger
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Reiseandenken
LG Papierhandel<2023> : Einzelhandel


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 15. Februar 2007GF: Paul Schäfer
Detailhandel mit Reiseandenken. Erweiterung auf den Detailhandel mit Papier und Schreibwaren, lt.Verst.v.5.4.1960, 1-2675/1960. : seit: Freitag, 28. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Buchbinder- und Kartonagenwarenerzeuger gem.Par.1Abs.2 GewO. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Buchbinder- und Kartonagewaren Erzeugergewerbe gem.Par.1 Abs.2 Gewo. : seit: Mittwoch, 26. Juli 1995GF: Gertrud Schäfer
Josef-Dinkhauser-Strasse 1
6060 Hall in Tirol
Telefon * : +43-(0)5223-5812-0;Fax * : +43-(0)5223-5812-18;mail : office@dinkhauser.at;web : http://www.dinkhauser.com/
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Flatscher Gerhard - NETGRAF Webdesign & Internetservice


WEBDESIGN, HOMEPAGE, WEBSITE, INTERNET, SCREENDESIGN, PROGRAMMIERUNG, INTERNETSERVICE, HTML, PHP, JAVA, ANIMATIONEN, INTERNET-MARKETING, E-COMMERCE, INTERNET-DATENBANKEN, WWW, WEB
Firmenname : Flatscher Gerhard
Unternehmensbezeichnung : NETGRAF Webdesign & Internetservice
Wir über uns : Der kompetente Partner für Ihren Internet-Auftritt.
Gründungsjahr : 2005
Anzahl der Mitarbeiter : 2
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
UID-Nummer : ATU43425307
Allgemeine Geschäftsbedingungen : http://www.netgraf.at/agb.pdf
Bankverbindung
Bankinstitut : PSK
Kontonummer : 92.174.748
BIC : OPSKATWW
IBAN : AT406000000092174748


Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Flatscher Gerhard
Firmensitz : Hall in Tirol
Unternehmensgegenstand : Erstellung von Internet-Präsentationen, Betrieb von Info-Webseiten, Werbegrafik
Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Gerhard Flatscher


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer
FV Audiovisions- und Filmindustrie<2436> : Filmproduktion, nicht öffentliche/öffentliche Aufführungen


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Werbegrafik-Designer. : seit: Dienstag, 18. Jänner 1994GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Filmproduktion. : seit: Freitag, 04. März 1994GF: -
Schulgasse 2
6060 Hall in Tirol
Telefon * : 05223/43885;Mobil * : 0664 140 10 22;mail : gerhard.flatscher@netgraf.at;web : http://www.netgraf.at/
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Magerle Johann


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Magerle Johann
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Magerle Johann


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Werbegrafik : seit: Donnerstag, 03. November 2005GF: -
Sewerstraße 6b
6060 Hall in Tirol

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Senn Martina Mag. (FH)


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Senn Martina Mag. (FH)
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Senn Martina Mag. (FH)


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Werbegrafikdesignerin : seit: Montag, 03. November 2008GF: -
Schlossergasse 3/Top 3
6060 Hall in Tirol

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Wirtenberger Christina - ZeichenWerk <br>design für visuelle kommunikation


corporate identity | designkonzepte | präsentationen | publikationen | webdesign | 3d-visualisierung | eventmarketing | multimedia | printmedien
Firmenname : Wirtenberger Christina
Unternehmensbezeichnung : ZeichenWerk <br>design für visuelle kommunikation
Wir über uns : jeder kunde ist individuell und wünscht was originelles, persönliches oder einzigartiges. sie bringen uns ihren gedanken und wir erfassen diese idee und gestalten für sie das grafische layout.
vor der Produktion beraten wir sie gerne persönlich oder analysieren ihre bestehende designkonzepte. Es muss nicht immer alles neu kreiert werden, manchmal genügt auch ein repräsentatives re-design.
Gründungsjahr : 2004
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
UID-Nummer : ATU61127248
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Wirtenberger Christina
Firmensitz : Hall und Tirol
Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Christina Wirtenberger
Blattlinie : Design für visuelle Kommunikation


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbegraphik-Designer


Gewerbeberechtigungen ruhend
Werbegrafikdesigner : seit: Donnerstag, 01. Juli 2004GF: -
Salzburger Straße 33/Top 9
6060 Hall in Tirol
Telefon * : +43 5223 424 14 44;Mobil * : +43 664 460 55 90;Fax * : +43 5223 424 14 13;mail : studio@zeichenwerk.com;web : http://www.zeichenwerk.com/
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Kern & Partner KEG


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kern & Partner KEG
Firmenbuchnummer : 236068i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kern & Partner KEG


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Berater in Versicherungsangelegenheiten Versicherungsmakler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Z 76 GewO 1994 : seit: Dienstag, 24. Juni 2003GF: Wolfgang Kern
Uferweg 10
6060 Hall in Tirol

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Aigner Hans-Peter


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Aigner Hans-Peter
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Aigner Hans-Peter


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung
LG Versicherungsagenten<4945> : Versicherungsagenten


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Privatzimmervermittlung. : seit: Dienstag, 09. Oktober 2007GF: -
Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen gem. § 94 Z. 75 GewO 1994 : seit: Freitag, 11. Juli 2003GF: -
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent gem. § 94 Z. 76 GewO 1994 : seit: Montag, 19. November 2001GF: -
Kugelanger 11/Top 46
6060 Hall in Tirol

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MPREIS Warenvertriebs GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH
Firmenbuchnummer : 43603y
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel
LI Bäcker<2380> :
LI Fleischer<2386> : Fleischer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: -
S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: -
Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: -
Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: -
H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: -
Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: -
Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: -
Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: -
Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: -
FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: -
Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: -
Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Kaiser-Max-Straße 37
6060 Hall in Tirol

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MPREIS Warenvertriebs GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH
Firmenbuchnummer : 43603y
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel
LI Bäcker<2380> :
LI Fleischer<2386> : Fleischer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: -
S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: -
Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: -
Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: -
H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: -
Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: -
Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: -
Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: -
Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: -
FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: -
Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: -
Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Salzburger Straße 71
6060 Hall in Tirol

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MPREIS Warenvertriebs GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH
Firmenbuchnummer : 43603y
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel
LI Bäcker<2380> :
LI Fleischer<2386> : Fleischer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: -
S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk
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Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: -
Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: -
Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: -
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: -
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: -
H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: -
Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: -
Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: -
Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: -
Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: -
FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: -
Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: -
Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: -
Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: -
Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: -
Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -
H.-Trafik. : seit: -GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: -
Stadtgraben 1
6060 Hall in Tirol

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Krajnc Margit - GLOBO REISEN - Margit Krajnc


PLANUNG VON INDIVIDUALREISEN - FERNREISEN - VERANSTALTER VON KLEINGRUPPENREISEN - SPEZIALGEBIETE: FERNER OSTEN (INDONESIEN!) UND AFRIKA; Vermittlung aller Katalogreisen.
Firmenname : Krajnc Margit
Unternehmensbezeichnung : GLOBO REISEN - Margit Krajnc
Wir über uns : individuell - persönlich - kompetent
Gründungsjahr : 1997
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU43306007
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Krajnc Margit
Firmensitz : Hall in Tirol
Unternehmensgegenstand : Reisebüro


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Reisebuero gem.Par.124 Zif.14 Gewo 1994. : seit: Montag, 17. November 1997GF: -
Eugenstraße 13
6060 Hall in Tirol
Telefon * : 05223 - 560 200;Fax * : 05223 - 56020-16;mail : info@globoreisen.at;web : http://www.globoreisen.at/
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Lampe Reisen GmbH & Co KG


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Lampe Reisen GmbH & Co KG
Firmenbuchnummer : 23715a
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Lampe Reisen GmbH & Co KG


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Reisebuerogewerbe nach Par.208 Abs.1 Gew.O.1973. : seit: Mittwoch, 05. Februar 1986GF: Dietmar Pickelmann
Oberer Stadtplatz 2
6060 Hall in Tirol

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TUI AUSTRIA Holding GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : TUI AUSTRIA Holding GmbH
Firmenbuchnummer : 227414h
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : TUI AUSTRIA Holding GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Fremdenführer (reglementiertes Gewerbe gemäß § 108 GewO)
FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Vollberechtigung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Fremdenführer gem.Par.94 Zif.21 GewO 1994. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüro gem.Par.124 Zif.13 GewO 1994. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüro gemäß Par 208 (1) GewO 1973. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüro im Umfang des Par 208 Abs 1 GewO 1973. : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebüro gemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß § 124 Z. 14 GewO 1994, Reisebürogemäß § 208 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Reisebüros gemäß Par 124 Z 14 GewO 1994, Reisebürogemäß Par 208 Abs 1 GewO 1973 : seit: Freitag, 28. März 2008GF: -
Schlossergasse 2
6060 Hall in Tirol

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Hosp Gabriele


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Hosp Gabriele
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Hosp Gabriele


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Gastronomie<2444> : Bars


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO 1994, die Verabreichung von Speisen eingeschränkt auf Imbisse , in der Betriebsart BAR : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: -
Stadtgraben 17a
6060 Hall in Tirol

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Kul Yalcin


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kul Yalcin
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kul Yalcin


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Gastronomie<2444> : Bars


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe mit den Berechtigungen gem. § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO 1994, die Verabreichung von Speisen eingeschränkt auf Imbisse, in der Betriebsart Bar : seit: Freitag, 19. Dezember 2008GF: -
Salvatorgasse 10
6060 Hall in Tirol

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Steinmayr Franz, jun.


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Steinmayr Franz, jun.
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Steinmayr Franz, jun.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Gastronomie<2444> : Bars


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.2-4 Gew.O.1973 in der Betriebsart Bar, Befristet bis 31.12.1985. Verla engerung der Befristung bis 30.6.1986 lt.Verst.V.8.4.1986,3-8299/11-A. Streichung der Befristung lt. Verst.V. 16.6.1986, 3-8299/ 12-A. : seit: Mittwoch, 11. September 1985GF: -
Mustergasse 3
6060 Hall in Tirol

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Geier Manfred


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Geier Manfred
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Geier Manfred


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Gastronomie<2444> : Kantinen


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 142 Abs.1 Z 2-4 GewO 1994, in der Betriebsart Kantine : seit: Dienstag, 06. Februar 2001GF: -
Essacherstraße 17
6060 Hall in Tirol

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Meraner Catering GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Meraner Catering GmbH
Firmenbuchnummer : 57160i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Meraner Catering GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Gastronomie<2444> : Kantinen
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstellen i.V.m. Gastgewerbe


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 189 Abs 1 Ziffer 2-4 der GewO 1973 in der Betriebsart Werkskantine : seit: Donnerstag, 29. Dezember 2005GF: -
Gastgewerbe (Par.189 Abs.1 Z.2-4 GewO 1973) in derBetriebsart Werkskantine. : seit: Freitag, 02. Juli 1999GF: -
Gastgewerbe gem. Par.142 Abs.1 Zif.2-4 Gewo 1994,in der Betriebsart Werkskantine : seit: Freitag, 07. Juli 1995GF: -
Gastgewerbe gem. Par.142 Abs.1 Zif.2-4 Gewo 1994,in der Betriebsart Werkskantine. : seit: Dienstag, 07. Juni 1994GF: -
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.2-4 Gew.O.1973, in der Betriebsart Werkskantine. : seit: Freitag, 25. September 1992GF: Matthias Meraner
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 09. April 1992GF: Matthias Meraner
Verb.G. Trafik. : seit: -GF: -
Innsbrucker Straße 51, Tiroler Röhren- u . Metallwerke AG.
6060 Hall in Tirol

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Brötz Michael


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Brötz Michael
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Brötz Michael


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Zeichenbüros


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Zeichenbüro (Anfertigung technischer Zeichnungen aufgrund inhaltlich bereits vollständig vorgegebener Entwürfe) : seit: Dienstag, 10. März 2009GF: -
Amtsbachgasse 7c/Top 10
6060 Hall in Tirol

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Norz Angelika


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Norz Angelika
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Norz Angelika


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Zeichenbüros


Gewerbeberechtigungen aufrecht
ANFERTIGUNG VON ZEICHNUNGEN NACH VORGABE VON BAUMEISTERN, ZIVILINGENIEUREN UND ARCHITEKTEN. : seit: Freitag, 28. Jänner 1994GF: -
Gerbergasse 10
6060 Hall in Tirol

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Elektrotechnik Strimitzer OEG


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Elektrotechnik Strimitzer OEG
Firmenbuchnummer : 165693t
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Elektrotechnik Strimitzer OEG


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Elektro- und Alarmanlagentechnik<2377> : Elektrotechniker


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Elektrotechniker gem.Par.127 Zif.7 Gewo 1994. : seit: Montag, 02. März 1998GF: Herbert Schild
Innsbrucker Straße 23 A
6060 Hall in Tirol

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Anker Gisela


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Anker Gisela
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Anker Gisela


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Bäder<2455> : Solarium


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Betrieb eines Solariums. : seit: Dienstag, 01. März 2005GF: -
Kaiser-Max-Straße 39
6060 Hall in Tirol

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Tirler Hubert


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Tirler Hubert
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Tirler Hubert


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Bäder<2455> : Solarium
LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Elektrowaren (Weißware, elektrotechnische Artikel)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handel gem.Par.126 Zif.14 Gew.O.1973. : seit: Freitag, 30. Juli 1993GF: -
Betrieb eines Solariums. : seit: Montag, 22. August 1988GF: -
Stadtgraben 2
6060 Hall in Tirol
Telefon * : 05224 53796;Fax * : 05224 537964;mail : hubert.tirler@A1.net;web :

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Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbH
Firmenbuchnummer : 147261k
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Stadt Hall in Tirol Immobilien GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Bäder<2455> : Freibad
FG Freizeitbetriebe<2493> : Betrieb von Campingplätzen
FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Garagen
Immobilienverwalter<3166> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Einzelhandel Handel mit Elektroinstallationsmaterial
LI Metalldesign, Oberflächentechnik und Guss<2379> : Metalldrücker


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Betrieb einer nicht zu Heilzwecken dienenden Badeanlage. : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe). : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: Mag. Christian Holzknecht
Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gemäß Par 94 Ziffer 35 GewO 1994, eingeschränkt auf Immobilienverwalter und Bauträger. Nunmehr Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gem. § 94 Z 35 GewO 1994, eingeschränkt auf Immobilienverwalter lt. Verst. vom 25.11.2008, rk ab 13.11.2008! : seit: Dienstag, 07. August 2007GF: DI (FH) Nicolas Amstutz
Handel (Par.124 Z.10 Gewo 1994) beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 07. Mai 1998GF: Mag. Christian Holzknecht
Garagierungsgewerbe. : seit: Dienstag, 09. Dezember 1997GF: -
Metalldruecker (Par.94 Z.19 Gewo 1994). : seit: Donnerstag, 10. Juli 1997GF: Andreas Ablinger
Betrieb eines Campingplatzes. : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger
Garagierungsgewerbe. : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Dipl.-Ing. Mag. Artur Egger
Handel mit elektrischen Artikeln. Nunmehr Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) lt. Verst. vom 29.06.2006, rk ab 23.06.2006! : seit: Samstag, 05. Oktober 1996GF: Mag. Christian Holzknecht
Scheidensteinstraße 24
6060 Hall in Tirol
Telefon * : 05223 58550;Fax * : 05223 57731;mail : office@stw-hall.at;web : http://www.stadtwerkehall.at/
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Schwar Johann


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Schwar Johann
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Schwar Johann


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Tankstellen
FG Gastronomie<2444> : Kioske, Würstelstände, Automatenausschank, Stehbuffet
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Einzelhandel i.V.m. einer Tankstelle


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Imbiszstand gem.Par.143 Zif.7 GewO 1994. : seit: Dienstag, 20. Oktober 1998GF: -
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel mit Suesswaren, Getraenken aller Art sowie Vor verpackt Angeliefertem Speiseeis. : seit: Mittwoch, 13. Mai 1987GF: -
Gewerbe zum Betrieb von Tankstellen (Verkauf von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen) gem.Par.103 Abs.1 Li t.C) Ziff.,4 Gew.O.1973). : seit: Freitag, 19. Oktober 1984GF: -
Pfannhausstraße 14
6060 Hall in Tirol

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Triendl Werner - TRIENDL-EDV


DATENBANKANWENDUNGEN MIT VISUAL FOXPRO, ABRECHNUNGSPROGRAMM FüR TAXIUNTERNEHMEN, KRANKENTRANSPORTE, ERSTELLUNG VON HOMEPAGES, INDIVIDUALSOFTWARE FüR ALLE BEREICHE, ...
Firmenname : Triendl Werner
Unternehmensbezeichnung : TRIENDL-EDV
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Allgemeine Geschäftsbedingungen : " target : "_blank">
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Triendl Werner


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Immobilienverwalter<3166> : Computer u. Informationstechnologie
LG Handel mit Maschinen, Computersystemen<2044> : Handel mit Computern und Bürosystemen


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik gem. Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.2 Gew.O.1973. : seit: Freitag, 17. Mai 1991GF: -
Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit EDV-Geraeten im Bueromaschinen bereich. : seit: Freitag, 17. Mai 1991GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Immobilientreuhaender gem.Par.127 Zif.15 Gewo 1994, eingeschraenkt auf die Immobilienverwaltung. : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Aichatfeld 27
6060 Hall in Tirol
Telefon * : 05223/41229 ;Fax * : 05223/41229 ;mail : edv@triendl.at ;web : http://www.triendl.at/
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Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damit


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damit
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Jambo - Verein zur Förderung des gerechten Handels und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang damit


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Textilhandel<2013> : Einzelhandel Meterware, Wirk-, Strick- und Kurzware, Kleinware


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994. : seit: Freitag, 08. Dezember 1995GF: Leopoldine Mayr
Pfarrplatz 1
6060 Hall in Tirol

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Kindl Klaus


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kindl Klaus
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kindl Klaus


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Sonstige Einzelhändler mit Parfumerie/Wasch/Haushaltsartikel
LG Textilhandel<2013> : Baby- und Kinderbekleidung Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion Meterware, Wirk-, Strick- und Kurzware, Kleinware Tiroler Moderunde


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel mit Textil-, Kurz- und Wirkwaren sowie mit Par fumerie-, Wasch- undHaushaltsartikeln. : seit: Montag, 12. August 1985GF: -
Agramgasse 4
6060 Hall in Tirol

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Pankratz Peter


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Pankratz Peter
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Pankratz Peter


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Handel mit Parfumeriewaren<4569> : Großhandel mit Parfumerie-, Wasch- und Haushaltsartikeln Sonstige Einzelhändler mit Parfumerie/Wasch/Haushaltsartikel


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Gross- und Einzelhandel mit Wachswaren. : seit: Dienstag, 09. April 1996GF: -
Löfflerweg 22 B
6060 Hall in Tirol

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